Therapiekosten-Übersicht

Die Kostenübernahme hängt davon ab, wie Sie versichert sind. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick. Wählen Sie Ihre Situation für Details.

Psychotherapie für gesetzlich Versicherte

Psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen und eine Richtlinienpsychotherapie könnenin der Regel über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.

Welche Behandlungsverfahren werden übernommen?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Psychotherapie im Rahmen der anerkannten Richtlinienverfahren. Dazu gehören:

- Verhaltenstherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
- Analytische Psychotherapie (AP)

Welche Behandlungsform passend ist, wird in der Sprechstunde und in den probatorischen Sitzungen gemeinsam geklärt.

Wie läuft die Abrechnung ab?

Für gesetzlich Versicherte können in der Regel folgende Schritte über die Krankenkasse
abgerechnet werden:

- psychotherapeutische Sprechstunde
- probatorische Sitzungen
- anschließende Richtlinienpsychotherapie (nach Antragstellung)

Versichertenkarte: wann wird sie benötigt?

Bitte bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte mit:
- zum Erstkontakt/Ersttermin (sofern relevant)
- sowie bei laufender Behandlung zu Beginn eines neuen Quartals

Antrag auf Psychotherapie

Wenn nach Sprechstunde und Probatorik eine Richtlinienpsychotherapie sinnvoll ist, wird der weitere
Ablauf (inkl. Antrag) besprochen und gemeinsam vorbereitet. Die Entscheidung über die Bewilligung
trifft die Krankenkasse.

Was übernehmen gesetzliche Krankenkassen in der Regel nicht?

Kosten für reine Beratungsangebote, zum Beispiel:
- Paarberatung
- Familien- oder Erziehungsberatung
werden in der Regel nicht von gesetzlichen (und meist auch nicht von privaten) Krankenkassen
übernommen.

Was übernehmen gesetzliche Krankenkassen in der Regel nicht?

Kosten für reine Beratungsangebote, zum Beispiel:
- Paarberatung
- Familien- oder Erziehungsberatung
werden in der Regel nicht von gesetzlichen (und meist auch nicht von privaten) Krankenkassen
übernommen.

Next Steps

1

Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren.

2

Versichertenkarte mitbringen.

3

Bei Vorbehandlung: kurze Information an das Team, damit der Ablauf passend geplant werden kann.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Wie wird abgerechnet?

Das Honorar richtet sich nach der offiziellen Gebührenordnung:

- GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen) bzw.
- GOÄ (Gebührenordnung für Ärzt:innen), je nach Leistung.

Werden die Kosten erstattet?

Private Krankenversicherungen und Beihilfen erstatten die Kosten für Psychotherapie häufig. Ob und in welchem Umfang erstattet wird, hängt jedoch vom individuellen Vertrag und den Vorgaben Ihrer
Beihilfestelle ab.

Was sollte vor Beginn geklärt werden?

Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn möglichst:

- Ob Psychotherapie grundsätzlich erstattet wird
- In welcher Höhe (z. B. Faktor/Satz)
- Wie viele Sitzungen übernommen werden (z. B. pro Jahr / insgesamt)
- Ob zusätzliche Leistungen übernommen werden (z. B. Testdiagnostik)
- Ob Unterlagen oder Formulare Ihrer Versicherung erforderlich sind

Hinweis zu Beratungsleistungen

Reine Beratungsangebote (z. B. Paar- oder Familienberatung) werden häufig nicht erstattet. Bitte prüfen Sie dies im Zweifel direkt mit Ihrer Versicherung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Psychotherapie für Selbstzahler:innen

Was bedeutet Selbstzahlung?

Bei Selbstzahlung tragen Sie die Kosten der Behandlung selbst. Auch das Erstgespräch ist in der Regel kostenpflichtig.

Honorar

Das Honorar richtet sich nach der offiziellen Gebührenordnung (GOÄ/GOP). Die genaue Abrechnung (z.B. Faktor/Satz) kann vorab transparent besprochen werden.

Was kann bei Selbstzahlung anders sein?

Je nach Situation kann Selbstzahlung Vorteile haben, zum Beispiel:

- häufig weniger formale Schritte (z. B. kein Antrag bei der Krankenkasse nötig)
- mehr Flexibilität bei der Sitzungsfrequenz (im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten)

Welche Form sinnvoll ist, kann im Ersttermin besprochen werden.

Hinweis zu Kostenerstattung

Eine nachträgliche Erstattung durch Versicherungen ist individuell unterschiedlich. Wenn Ihnen daswichtig ist, klären Sie dies bitte vorab direkt mit Ihrer Versicherung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Angehörige der Bundeswehr

Wie erfolgt die Abrechnung?

Eine direkte Abrechnung mit der Bundeswehr ist bei uns in der Regel nicht möglich. Die Abrechnung
erfolgt zunächst direkt mit Ihnen auf Grundlage der aktuellen Gebührenordnung (GOÄ/GOP).

Werden die Kosten übernommen?

Ob und in welchem Umfang eine (Teil-)Erstattung erfolgt, hängt von Ihrer individuellen Regelung ab. In einigen Fällen kann es zu privaten Zuzahlungen kommen.

Was sollte vor dem Ersttermin geklärt werden?

Bitte klären Sie vor Kontaktaufnahme bzw. vor der ersten Sprechstunde:

- Ihre aktuelle Versicherungssituation / Zuständigkeit
- die Höhe der Kostenübernahme
- ob bestimmte Unterlagen benötigt werden

Hinweis zu Kostenerstattung

Eine nachträgliche Erstattung durch Versicherungen ist individuell unterschiedlich. Wenn Ihnen daswichtig ist, klären Sie dies bitte vorab direkt mit Ihrer Versicherung.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage

Praxiseindrücke

Entdecken Sie unsere Therapieangebote in Bildern.

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Therapieangeboten.

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Das Erstgespräch - Ihr erster Schritt

Im Erstgespräch bzw. der psychotherapeutischen Sprechstunde fragen wir Sie, welches der Anlass zur Therapie ist und sammeln Hinweise zur Behandlungsdiagnose. Ebenso werden wir Ihre Erwartungen und Ziele sowie die von Ihnen bereits unternommenen Bewältigungsversuche erfragen.

Was passiert im Erstgespräch?

Anamnese: Wir besprechen Ihr Anliegen und die aktuellen Beschwerden

Ziele klären: Was soll sich durch die Therapie verändern?

Bisherige Bewältigungsversuche: Was haben Sie bereits versucht?

Diagnostik: Eingehende Diagnostik mittels wissenschaftlich fundierter Tests

Meist weiß ein Ratsuchender sehr genau, was nicht mehr sein soll und welche Beschwerden da sind, dafür weniger genau, wie der Zielzustand aussieht. Gemeinsam entwickeln wir ein auf Sie zugeschnittenes Modell Ihrer Beschwerden.

Welche Therapieverfahren bieten Sie an?

Unsere Therapieverfahren

Wir bieten verschiedene evidenzbasierte Therapieverfahren an, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden:

Verhaltenstherapie (KVT)

Schwerpunkte liegen im Aufbau von Ressourcen, in der aktiven Problembewältigung, der Hilfe zur Selbsthilfe und in der Einübung neuer Handlungsmöglichkeiten. Die Therapeutenrolle ist aktiv - wir unterstützen Sie dabei, erworbene Verhaltens-, Erlebens- und Denkmuster zu verstehen und zu verändern.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Fokussiert auf die Bearbeitung unbewusster Konflikte und deren Ursprünge in früheren Lebenserfahrungen.

Schematherapie

Ein integrativer Ansatz, der besonders bei Persönlichkeitsstörungen und chronischen Problemen wirksam ist.

Systemische Psychotherapie

Systemische Therapie bezieht Beziehungen und Lebensumstände mit ein, um neue Perspektiven und passende Schritte für Veränderungen zu entwickeln.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Wir behandeln sowohl gesetzlich und privat Versicherte als auch Selbstzahler. Die meisten Therapieverfahren werden von den Krankenkassen übernommen.

Gesetzlich Versicherte

Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind Kassenleistungen. Nach den probatorischen Sitzungen stellen wir einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

Privat Versicherte

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung die Konditionen.

Spezielle Diagnostik

ADHS-Diagnostik

Die Kosten für Diagnose und ggf. Gutachten sind private Leistungen (GOP) und sind von Ihnen als Privatpatient oder Selbstzahler zu tragen. Kostenerstattungen klären Sie bitte mit Ihrem Kostenträger.

Gutachten

Diese Leistungen werden privat abgerechnet, Krankenkassen oder Versicherungen erstatten im Einzelfall bei medizinischer Indikation oder Notwendigkeit.

Wie lange dauert eine Therapie?

Dauer der Psychotherapie

Die Dauer einer Therapie hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst.

Kurzzeittherapie

12-24 Sitzungen für akute Probleme oder spezifische Störungsbilder. Oft ausreichend bei Angststörungen, Depressionen oder Anpassungsstörungen.

Langzeittherapie

45-80 Sitzungen bei komplexeren Problemen, chronischen Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen.

Gruppentherapie

Kann parallel zur Einzeltherapie stattfinden und ergänzt die Behandlung sinnvoll. Die Häufigkeit der Sitzungen wird der individuellen Problemlage angepasst.

Was beeinflusst die Dauer?

Art der Beschwerden: Komplexere Probleme benötigen mehr Zeit

Ihre Mitarbeit: Motivation und aktive Teilnahme beschleunigen den Prozess

Therapieziele: Realistische Ziele fördern den Erfolg

Einzeln oder in der Gruppe durchgeführt, ist die Gruppentherapie ein effektives psychotherapeutisches Verfahren, das oft in einem überschaubaren Zeitraum bei vielen Indikationen zu nachhaltigen positiven Veränderungen führt.

Was ist ADHS bei Erwachsenen?

ADHS bei Erwachsenen - mehr als nur Aufmerksamkeitsstörung

ADHS halten viele Menschen für eine Krankheit im Kindesalter, doch bei mehr als der Hälfte der Betroffenen bestehen Symptome bis ins Erwachsenenalter.

Typische Symptome bei Erwachsenen

Konzentrationsschwierigkeiten: Schwierigkeiten sich auf Dinge zu konzentrieren, die Sie nicht vollkommen faszinieren

Innere Unruhe: Die motorische Hyperaktivität tritt zugunsten einer inneren Unruhe zurück

Vergesslichkeit: Termine werden ausgemacht, dann aber total vergessen

Zerstreutheit: In Gesprächen nur die Hälfte mitbekommen

Unsere ADHS-Diagnostik

Die Linden-Ambulanz für Psychotherapie bietet seit vielen Jahren für ADHS-Diagnostik für Erwachsene in Frankfurt an. Die Diagnostik besteht aus einer ausführlichen biographischen Anamnese, klinischen Interviews sowie Fragebögen zur Selbst- und Fremdeinschätzung.

Kosten: ca. 475,93 Euro (private Leistung nach GOP, Betrag kann nach individuellen Notwendigkeiten abweichen)

Haben Sie Fragen?

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.