Ablauf der Therapie
Im Folgenden erfahren Sie mehr zur Psychotherapie, zum Therapieablauf und zu den Kosten.
Die psychotherapeutische Sprechstunde
Diese Sprechstunde ist Pflicht für die Patienten, die eine kassenfinanzierte Psychotherapie suchen. Auch bis dahin lohnt es sich in jedem Fall, eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch zu nehmen. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren. Insgesamt können Sie drei psychotherapeutische Sprechstunden zu je 50 Minuten oder sechs Sprechstunden zu je 25 Minuten in Ansprech nehmen. Voraussetzung für eine weiter gehende Behandlung ist zumindest eine Sprechstunden von 50 Minuten Dauer.
Die ersten Gesprächstermine / Probatorische Sitzungen
Im Anschluss können Sie zwei bis vier probatorische Sitzungen (Probesitzungen) in Anspruch nehmen. Diese können Sie auch bei unterschiedlichen Therapeutinnen oder Therapeuten durchführen. In diesen ersten Terminen klären wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie in Ihrer Situation sinnvoll ist und welche Therapieform zu Ihnen passen könnte. Ebenso wichtig ist, dass Sie sich gut aufgehoben fühlen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.
Im Erstgespräch beziehungsweise in der psychotherapeutischen Sprechstunde sprechen wir darüber, was Sie zu uns führt. Wir sammeln erste Hinweise für eine diagnostische Einordnung und fragen nach Ihren Erwartungen und Zielen sowie nach bisherigen Versuchen, mit den Beschwerden umzugehen. Viele Menschen wissen anfangs sehr genau, was sie nicht mehr möchten und was sie belastet. Manchmal ist noch unklar, wie ein guter Zielzustand aussehen kann. Auch das können wir gemeinsam sortieren.
In den weiteren Sitzungen führen wir eine vertiefte Diagnostik durch, zum Beispiel mit wissenschaftlich fundierten Fragebögen und Tests. Wenn Sie möchten, beziehen wir auch biografische Aspekte mit ein, soweit es für das Verständnis Ihrer Situation hilfreich ist. Aus den Informationen entwickeln wir gemeinsam ein verständliches Modell Ihrer Beschwerden und besprechen passende nächste Schritte. Das kann eine Einzeltherapie, eine Gruppentherapie oder eine Kombination aus beidem sein.
Einzeltherapie
Erst nach den probatorischen Sitzungen werden wir für Sie einen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse stellen. In Abstimmung mit Ihnen wird es sich um einen Antrag auf eine Kurzzeit- (mit bis zu 24 Sitzungen) oder Langzeittherapie (mit bis zu 80 Sitzungen) handeln. In aller Regel werden die Stundenkontingente entsprechend meinem Antrag bewilligt.
Eine Therapiesitzung dauert jeweils 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Bei Bedarf können bis zu drei Sitzungen in der Woche stattfinden, z.B. wenn Sie in eine Krise geraten. Gegen Ende der Behandlung verlängern wir die Sitzungsintervalle auf einmal pro zwei, drei oder vier Woche. Ihr Befinden ist hierfür ausschlaggebend.
Gruppenpsychotherapie
Therapie in der Gruppe wird unter anderem bei Depressionen und Burnout, bei Ängsten, Persönlichkeitsstörungen wie Borderline und Abhängigkeitserkrankungen angewandt. Gruppentherapie ist bei ganz unterschiedlichen Gruppengrößen wirksam. Im PVZ bieten wir Gruppentherapien als Kombinationstherapie mit Einzel- und Gruppenstunden an. Die Gruppen sind zwischen 3 und 9 Teilnehmern groß.
Der große Nutzen von Gruppentherapien bei einer Vielzahl psychischer Erkrankungen wurde vielfach wissenschaftlich und empirisch belegt. Daher wird die Gruppentherapie intensiv von den Krankenkassen gefördert. Der Bundestag hat 2019 entschieden, dass der Zugang zu Gruppentherapie wesentlich erleichtert wird. Es ist für unsere Patienten inzwischen sehr einfach, an einer langfristigen Gruppentherapie teilzunehmen.
Therapieende
Beim Beenden der Psychotherapie ist das Erreichen Ihrer Ziele und die Besserung Ihres psychisches und physisches Wohlbefindens ausschlaggebend. Der von der Krankenkasse bewilligte Stundenkontingent muss von uns nicht ausgeschöpft werden. Auch können wir bei Bedarf nach einer neuen Antragsstellung die Behandlung bis auch 80 Sitzungen verlängern.
Stationäre oder teilstationäre Behandlung
Je nach schwere Ihrer Symptomatik ist nach dem Erstgespräch oder während der laufenden Behandlung eine Einweisung bzw. Überweisung in eine stationäre oder teilstationäre Behandlung sinnvoll oder erforderlich. In der Linden-Ambulanz für Psychotherapie erhalten Sie die notwendigen Unterlagen für eine erforderliche Einweisung. Wenn Sie sich für eine teilstationäre Behandlung entscheiden oder interessieren, bietet die Linden Tagesklinik im gleichen Gebäude eine weiterführende Behandlung an. Informationen dazu finden Sie hier: Linden Tagesklinik.
Ihre psychische Gesundheit zählt
Kontaktieren Sie uns für individuelle Therapieangebote und Unterstützung auf Ihrem Weg zur Besserung.

Kosten der Therapie
Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, dann können Sie sich direkt an einen psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten wenden. Die Kosten der Behandlung werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch von vielen privaten Kassen übernommen.Eine Therapiesitzung umfasst dabei jeweils 50 Minuten. Erst nach den 2 bis 4 Probesitzungen (Probatorik) wird dann ggf. ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.
Kosten für Beratungen, etwa im Sinne einer Erziehungs- oder Familienberatung, Paarberatung u.ä. werden weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen übernommen.
Psychotherapie für Gesetzlich Versicherte
Die von den gesetzlichen Krankenkassen zur Zeit anerkannten “Richtlinienverfahren” sind die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie. Für gesetzliche Versicherte ist der Zugang zur Psychotherapie genauso einfach wie der Zugang zu Ihrem Hausarzt. Nach Vorlage Ihrer Versichertenkarten können Sie sowohl Sprechstunden als auch probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen. Erst dannach stellen wir mit Ihnen einen standardisierten Antrag auf Kurzzeittherapie, der in der Regel kurzfristig von Ihrer Krankenkasse genehmigt wird. Bitte informieren Sie uns zu Behandlungsbeginn, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Jahre bereits ambulante Psychotherapie in Anspruch genommen haben.
Kosten für Beratungen, etwa im Sinne einer Erziehungs- oder Familienberatung, Paarberatung u.ä. werden weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen übernommen.
Zu jedem Erstgespräch sowie bei fortlaufender Therapie jeweils zu Beginn eines neuen Quartals muss die Versichertenkarte vorgelegt werden.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Unser Honorar richtet sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Private Krankenkassen und Beihilfen erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben bzw. welche Regelung Ihre Beihilfestelle vorgibt.
Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung bzw. Beihilfe eine Psychotherapie übernimmt. Hierzu gehört auch die Höhe der Kosten (Faktor/Satz), Anzahl der Sitzungen (pro Jahr), Umfang zusätzlicher Leistungen wie z.B. Testdiagnostik, Symptombezogene Untersuchung.
Psychotherapie für Selbstzahler
Unser Honorar richtet sich nach der offiziellen „Gebührenordnung für Psychotherapeuten“ (GOÄ) und beläuft sich auf den 3,5-fachen Faktor. Bitte beachten Sie, dass auch das Erstgespräch kostenpflichtig ist.
Als Selbstzahler ist kein Gutachterbericht nötig und Sie sind frei in der Wahl der Frequenz der Sitzungen.
Angehörige der Bundeswehr
Wir rechnen nur direkt mit Ihnen auf Basis der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte ab. Eine direkte Abrechnung mit der Bundeswehr ist bei uns nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass in einige Fällen die Kosten nicht in vollem Umfang übernommen werden und private Zuzahlungen anfallen. Klären Sie in jedem Fall vor Kontaktaufnahme bzw. vor der ersten Sprechstunde Ihre Versicherungssituation und die Höhe der Kostenübernahme.
privaten Kassen übernommen.
Zu jedem Erstgespräch sowie bei fortlaufender Therapie jeweils zu Beginn eines neuen Quartals muss die Versichertenkarte vorgelegt werden.
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Therapieangeboten.
Das Erstgespräch - Ihr erster Schritt
Im Erstgespräch bzw. der psychotherapeutischen Sprechstunde fragen wir Sie, welches der Anlass zur Therapie ist und sammeln Hinweise zur Behandlungsdiagnose. Ebenso werden wir Ihre Erwartungen und Ziele sowie die von Ihnen bereits unternommenen Bewältigungsversuche erfragen.
Was passiert im Erstgespräch?
- Anamnese: Wir besprechen Ihr Anliegen und die aktuellen Beschwerden
- Ziele klären: Was soll sich durch die Therapie verändern?
- Bisherige Bewältigungsversuche: Was haben Sie bereits versucht?
- Diagnostik: Eingehende Diagnostik mittels wissenschaftlich fundierter Tests
Meist weiß ein Ratsuchender sehr genau, was nicht mehr sein soll und welche Beschwerden da sind, dafür weniger genau, wie der Zielzustand aussieht. Gemeinsam entwickeln wir ein auf Sie zugeschnittenes Modell Ihrer Beschwerden.
Unsere Therapieverfahren
Wir bieten verschiedene evidenzbasierte Therapieverfahren an, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden:
Verhaltenstherapie (KVT)
Schwerpunkte liegen im Aufbau von Ressourcen, in der aktiven Problembewältigung, der Hilfe zur Selbsthilfe und in der Einübung neuer Handlungsmöglichkeiten. Die Therapeutenrolle ist aktiv - wir unterstützen Sie dabei, erworbene Verhaltens-, Erlebens- und Denkmuster zu verstehen und zu verändern.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Fokussiert auf die Bearbeitung unbewusster Konflikte und deren Ursprünge in früheren Lebenserfahrungen.
Schematherapie
Ein integrativer Ansatz, der besonders bei Persönlichkeitsstörungen und chronischen Problemen wirksam ist.
Positive Psychotherapie
Ein ressourcenorientierter Ansatz nach Nossrat Peseschkian, der die Stärken und Potenziale des Menschen betont.
Kostenübernahme durch Krankenkassen
Wir behandeln sowohl gesetzlich und privat Versicherte als auch Selbstzahler. Die meisten Therapieverfahren werden von den Krankenkassen übernommen.
Gesetzlich Versicherte
Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sind Kassenleistungen. Nach den probatorischen Sitzungen stellen wir einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Privat Versicherte
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung die Konditionen.
Spezielle Diagnostik
- ADHS-Diagnostik: Kosten betragen 475,93 Euro (private Leistung nach GOÄ)
- Gutachten: Werden privat abgerechnet, einige Krankenkassen erstatten rückwirkend
Wir legen großen Wert auf kurze Wartezeiten und einen patientenorientierten Service.
Dauer der Psychotherapie
Die Dauer einer Therapie hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Kurzzeittherapie
12-24 Sitzungen für akute Probleme oder spezifische Störungsbilder. Oft ausreichend bei Angststörungen, Depressionen oder Anpassungsstörungen.
Langzeittherapie
45-80 Sitzungen bei komplexeren Problemen, chronischen Erkrankungen oder Persönlichkeitsstörungen.
Gruppentherapie
Kann parallel zur Einzeltherapie stattfinden und ergänzt die Behandlung sinnvoll. Die Häufigkeit der Sitzungen wird der individuellen Problemlage angepasst.
Was beeinflusst die Dauer?
- Art der Beschwerden: Komplexere Probleme benötigen mehr Zeit
- Ihre Mitarbeit: Motivation und aktive Teilnahme beschleunigen den Prozess
- Therapieziele: Realistische Ziele fördern den Erfolg
Einzeln oder in der Gruppe durchgeführt, ist die Verhaltenstherapie ein effektives psychotherapeutisches Verfahren, das oft in einem überschaubaren Zeitraum zu nachhaltigen positiven Veränderungen führt.
ADHS bei Erwachsenen - mehr als nur Aufmerksamkeitsstörung
ADHS halten viele Menschen für eine Krankheit im Kindesalter, doch bei mehr als der Hälfte der Betroffenen bestehen Symptome bis ins Erwachsenenalter.
Typische Symptome bei Erwachsenen
- Konzentrationsschwierigkeiten: Schwierigkeiten sich auf Dinge zu konzentrieren, die Sie nicht vollkommen faszinieren
- Innere Unruhe: Die motorische Hyperaktivität tritt zugunsten einer inneren Unruhe zurück
- Vergesslichkeit: Termine werden ausgemacht, dann aber total vergessen
- Zerstreutheit: In Gesprächen nur die Hälfte mitbekommen
Unsere ADHS-Diagnostik
Die Linden-Ambulanz für Psychotherapie ist eine der führenden Diagnostikzentren für ADHS in Frankfurt und Rhein-Main. Die Diagnostik besteht aus einer ausführlichen biographischen Anamnese, klinischen Interviews sowie Fragebögen zur Selbst- und Fremdeinschätzung.
Wartezeit: In der Regel weniger als zwei Wochen
Kosten: 475,93 Euro (private Leistung nach GOÄ)
Haben Sie Fragen?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
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